St. Ursula-Schule Hannover

Das Entgeltliche Lernmittelausleihverfahren (ELA) an der St.Ursula-Schule

Liebe Eltern!

Am 14.05.2023 haben Sie per schul.cloud in den entsprechenden Elterngruppen der jeweiligen Jahrgänge die aktuellen Schulbuchinformationen der ELA für das kommende Schuljahr 2023/2024 erhalten. Die jeweiligen Anschreiben der ELA für die einzelnen Jahrgänge und die entsprechenden Jahrgangsschulbuchlisten finden Sie nun ab sofort auch hier.

Darüber hinaus können Sie sich hier nochmals über die Gebühren der Schulbuchausleihe im Schuljahr 2023/2024 informieren.

Mit freundlichen Grüßen für den ELA-Beirat
Chris Ludewig

 

Auch an unserer Schule können Schulbücher nach den Vorgaben der Landesschulbehörde ausgeliehen werden. Dadurch reduziert sich der Kostenaufwand bei einem großen Teil der Lernmittel auf etwa ein Drittel. Die bei uns entleihbaren Schulbücher sind auf der Schulbuchliste in der ersten Spalte („ELA“) mit einem Kreuz gekennzeichnet. Wir verleihen unter den gewohnten Bedingungen: Die Bücher müssen sorgsam behandelt werden, es ist ein Schutzumschlag zu verwenden, Eintragungen sind nicht möglich, bei Verlust oder übermäßiger Beschädigung muss das Buch zum Zeitwert ersetzt werden. Genaueres wird im Erlasstext, der über den Niedersächsischen Bildungsserver einzusehen ist, geregelt.

Die aktuellen ELA-Schulbuchinformationen der kommenden Jahrgänge 2023/24 mit den entsprechenden Schulbuchlisten finden Sie hier.

ELA-Informationsbrief mit Schulbuchliste SJ 2023/24 für:

Jahrgang 5

Jahrgang 6

Jahrgang 7

Jahrgang 8

Jahrgang 9

Jahrgang 10

Jahrgang 10a-11e

Jahrgang 11

Jahrgang 12

 

Beiträge für die Teilnahme am Ausleihverfahren (ELA)

Die Beiträge für die Teilnahme am Ausleihverfahren orientieren sich am Mittelwert des Jahrgangs. Sie beziehen sich grundsätzlich auf alle entleihbaren Bücher. Eine Ausleihe einzelner Lernmittel ist zwar möglich, jedoch reduziert sich dadurch nicht die Gebühr. 

Die ELA – Gebührenliste des Schuljahres 2023/24 können Sie hier herunterladen.

Bei drei oder mehr schulpflichtigen Kindern einer Familie wird die Gebühr für alle Kinder auf 80% der Leihgebühr gesenkt. Bitte reichen Sie einen ausgefüllten Antrag (zum Herunterladen hier oder im Sekretariat erhältlich) zur Reduzierung des Leihbetrags ein. Dieser Antrag auf Ermäßigung muss mehrere Tage vor der Überweisung des reduzierten Beitrags in der Schule vorliegen, aber spätestens bis 19.6.2023!

Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind von der Zahlung des Leihbeitrags befreit. Bitte reichen Sie einen ausgefüllten Antrag (zum Herunterladen hier oder im Sekretariat erhältlich) zur Befreiung ein. Dieser Antrag auf kostenfreie Teilnahme muss fristgerecht 14 Tage vor Schuljahrsende in der Schule vorliegen.

 

Der Bertag muss fristgerecht bis zum

       17.6.2023

auf dem Konto der

       St.-Ursula-Schule, IBAN: DE86 2519 0001 0587 8357 00 

eingegangen sein. 

Verwendungszweck: „ELA“, voller Name des Kindes, zukünftige Klasse des Kindes.
Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Bankverbindung, nicht die Konten für das Schulgeld oder für andere Zwecke!